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Wohneigentum im Hochhaus

Written by Heike Stopp on 3. April 2012 – 23:23 -

Wohneigentum im Hochhaus (Volker Mühlenbruch, pixelio)

Wohneigentum im Hochhaus (Volker Mühlenbruch, pixelio)

Wohneigentum im Hochhaus ist sicher nicht jedermanns Sache. Andererseits bedeutet eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus für den Besitzer geteilte Verantwortung und auch geteilte Kosten. Bei anstehenden Reparaturen im und am Haus werden die Kosten auf alle Wohnungsbesitzer gleichermaßen verteilt. Damit diese Kosten nicht zu hoch ausfallen, wird bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung ein sogenanntes Hausgeld festgelegt.

Da der Käufer von Wohneigentum im Hochhaus einen gewissen Anteil des Kellers, des Dachbodens, des Grundstücks und eventuell Garagen mit erwirbt, ist er auch für die Instandsetzung dieses Gemeinschaftseigentums mit verantwortlich. Aber nicht nur die Instandsetzung des gemeinsamen Eigentums kostet Geld, sondern beispielsweise auch Verwaltung, Treppenhauspflege, Gartenpflege, Müllentsorgung und vieles mehr. All das wird durch das Hausgeld bestritten. Das Hausgeld fällt je nach Region und Größe einer Wohnanlage unterschiedlich aus. Ein weiterer Faktor zur Berechnung ist, ob es sich um einen Altbau oder um ein neues Gebäude handelt.

Die Höhe der Rücklage wird von der Eigentümerversammlung beschlossen, nachdem ein stichhaltiger Wirtschaftsplan aufgestellt wurde. Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird dieses Hausgeld zusätzlich zum Kaufpreis fällig. Potenzielle Käufer sollten sich nicht allein auf den Preis der Wohnung konzentrieren, sondern auch in Erfahrung bringen, wie hoch das Hausgeld ist.

Anhand der Wirtschaftspläne der zurückliegenden Jahre und dem Alter des Hauses kann ganz gut abgeschätzt werden, ob das Hausgeld angemessen ist, ob in nächster Zeit größere Instandsetzungsarbeiten anstehen, ob die Rücklage dafür ausreicht oder ob zusätzliche Kosten auf den Wohnungseigentümer zukommen.. Ist die gebildete Rücklage nicht hoch genug, werden nämlich die darüber hinausgehenden Kosten auf alle Eigentümer umgelegt. Wer sich für Wohneigentum in einem neuen Hochhaus entscheidet, muss so bald nicht mit Instandsetzungsarbeiten rechnen.


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